Corona-Maßnahmen ab 01.10.

Hallo zusammen,

ab dem 01.10.2020 gilt während der Öffnungszeiten eine allgemeine Maskenpflicht in den Transferbereichen im Haus. Das betrifft insbesondere Flure, Treppen, Fahrstuhl, Toiletten und Hauszentralenbüro.

  • Im Hauscafé gilt diese Pflicht bis zum Erreichen des Sitzplatzes. Bitte beachtet, dass der Tresen der Arbeitsplatz der Kolleg:innen des Hauscafé ist. Dort ist die Maske nicht verpflichtend.
  • Es werden Beschilderungen angefertigt, welche die Bereiche markieren, in denen die Maskenpflicht gilt.
  • In allen anderen Bereichen des Hauses gelten die allgemeinen Regeln (1,5 m Abstand, wenn nicht möglich Maske oder Kontaktverfolgung).

Die Maskenpflicht gilt vorbehaltlich Änderungen in den Coronaverordnungen bis zum Ende des Jahres.